Wir kümmern uns um den sicheren Anschluss Ihrer Praxis an die Telematikinfrastruktur (TI). Extra hierfür haben wir das medatixx-TI-Bundle zusammengestellt. Es beinhaltet alle notwendigen Basis-Komponenten inklusive VSDM-Modul (ausgenommen SMC-B und eHBA) sowie TI-Fachdienste (ePA, KIM, eRezept).

Komponenten für den TI-Anschluss Ihrer Praxis

Diese Komponenten benötigen Sie in diesem Fall:

Diese Komponenten können Sie hinzubuchen:

Konnektor

mit gematik-Zulassung. Dieser ist die zentrale Komponente zwischen Praxissoftware und Kartenterminals und dient als sicherer Kommunikationsweg zur Telematikinfrastruktur.

E-Health-Kartenterminal

mit gematik-Zulassung. Das stationäre Kartenterminal liest die elektronische Gesundheitskarte des Patienten ein und übernimmt die Versichertenstammdaten in die Praxissoftware. Eine Netzwerkverbindung sorgt für die Verbindung des Terminals mit dem Konnektor.
Mittels einer gesteckten SMC-B wird die Praxis gegenüber der Telematikinfrastruktur authentifiziert.

VPN-Zugangsdienst

baut ein sog. „virtuelles privates Netzwerk“ auf, das unabhängig vom Internet einen sicheren Zugang zu den Diensten der Telematikinfrastruktur ermöglicht.

VSDM-Softwaremodul

mit gematik-Zertifizierung, freigeschaltet in der Praxissoftware.
Das Modul ist für den Abgleich der auf der eGK gespeicherten Versichertendaten mit dem Kostenträger notwendig.

Institutionskarte (SMC-B)

zum Nachweis der Praxis als berechtigter TI-Nutzer. Der SMC-B ist separat zu bestellen, muss vor der TI-Installation vorliegen und freigeschaltet sein. Pro Betriebs- und Nebenbetriebsstätte ist ein SMC-B notwendig.

Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)

für den Nachweis des Arztes als berechtigter TI-Nutzer. Dieser ist auch Voraussetzung für eine rechtssichere elektronische Unterschrift (qual. elektronische Signatur), z. B. beim eArztbrief. Die Ausgabe erfolgt durch die zuständige Landesärzte- bzw. Landespsychotherapeutenkammer.

Elektronische Patientenakte (ePA)

Digitale, patientengeführte Akte – enthält u. a. Diagnosen, Befunde, Arztbrief oder Gesundheitsdaten. Arztpraxen müssen ab 01.07.2021 in der Lage sein, auf die ePA einer Patientin oder eines Patienten zuzugreifen.

Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

sicherer, rechtsverbindlicher Datenaustausch (u. a. für eAU und eArztbrief) per E-Mail innerhalb der Telematikinfrastruktur

Notfalldatenmanagement (NFDM)

Speicherung notfallrelevanter Daten auf der eGK zur indikationsgerechten Versorgung in Notfallsituationen

Elektronisches Rezept (eRezept)

Verschreibung verordnungspflichtiger Medikamente auf elektronischem Weg.

Elektronischer Medikationsplan (eMP)

Weiterentwicklung des bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP) zur Speicherung auf der eGK

Fachdienste der Telematikinfrastruktur

Elektronische Patientenakte (ePA)

Ab dem 01.01.2021 sind Kostenträger verpflichtet, ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte anzubieten. Diese wird u. a. Diagnosen, Befunde, Arztbriefe oder Gesundheitsdaten enthalten. Die ePA wird bis 2023 in 3 Stufen mit weiteren Informationsobjekten befüllt und detaillierten Berechtigungsstufen versehen. Die ePA ist das zentrale Element der Telematikinfrastruktur und soll zu mehr Transparenz und Qualität in der Behandlung führen. Für den Patienten ist die ePA freiwillig. Ärzte müssen ab 01.07.2021 technisch in der Lage sein, diese zu befüllen.

Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

Vertrauliche, rechtsverbindliche Kommunikation zwischen allen Akteuren des Gesundheitswesens. Nachrichten und medizinische Dokumente (z. B. eArztbrief, eAU) werden durch KIM sicher per E-Mail versendet. Die Übermittlung von Arztbriefen via KIM (eArztbrief) wird besser vergütet.

Zudem ist die Übermittlung einer Ausfertigung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) an den Kostenträger über KIM ab 01.10.2021 Pflicht.

Versichertenstammdatenmanagement (VSDM)

Für den gesetzlich verpflichtenden Abgleich der auf der Versichertenkarte (eGK) gespeicherten Stammdaten mit dem Kostenträger. Das hierfür notwendige VSDM-Zusatzmodul ist in den Angebotspaketen von medatixx bereits enthalten.

Notfalldatenmanagement (NFDM)

Speicherung notfallrelevanter Daten nach Wunsch des Patienten auf der elektronischen Gesundheitskarte (z. B. Diagnosen, Unverträglichkeiten oder eine bestehende Schwangerschaft). Karten-PIN und qualifizierte elektronische Signatur (QES) gewährleisten einen hohen Sicherheitsstandard. Durch NFDM erhält der Arzt im Notfall einen schnellen Überblick zu den Vorerkrankungen des Patienten.

Elektronischer Medikationsplan (eMP)

Weiterentwicklung des bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP). Mit Einwilligung des Patienten werden verordnete Medikamente und therapeutische Maßnahmen (Dosis, wie oft, wie viel) auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) erfasst. Der Zugriff ist stets durch den Patienten freizugeben. Der eMP stellt eine indikationsgerechte Medikation sicher, Wechselwirkungen werden vermieden und das Risiko von Fehlbehandlungen reduziert.

Meilensteine nach dem E-Health-Gesetz

2020

30.06.2020

§ 291a SGB V
Einführung von eMP und NFDM als Anwendungen der TI

§ 291b SGB V
Start von KIM mit dem eArztbrief als erste Anwendung

medatixx stellt die hierfür benötigten Funktionen / Anwendungen allen Nutzern zur Verfügung.

§ 75b SGB V
Die Richtlinie zur IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen
und vertragszahnärztlichen Versorgung tritt in Kraft.

medatixx lässt sich gemäß KBV-Vorgaben als zertifizierter Dienstleister auditieren.

2021

01.01.2021

§ 291a SGB V
Einführung der ePA als freiwillige Anwendung in der Arztpraxis
Für Krankenkassen besteht die Pflicht zum Angebot der ePA an deren Versicherte

01.10.2021

§ 341 SGB V
Der behandelnde Arzt ist verpflichtet, die eAU über KIM an den Kostenträger zu übermitteln.

medatixx stellt die hierfür benötigten Funktionen / Anwendungen allen Nutzern zur Verfügung.

2022

01.01.2022

§ 360 (2) SGB V
Übermittlung ärztlicher Verordnungen in elektronischer Form
Verpflichtung zur Verordnung verschreibungspflichtiger Arzneimittel in elektronischer Form (eRezept).

medatixx stellt die hierfür benötigten Funktionen / Anwendungen allen Nutzern zur Verfügung.